Feststellanlagen

Feststellanlagen an Türen unterliegen aufgrund der amtlichen Zulassungsbestimmungen besonderen Vorschriften. 

Diese Offenhaltevorrichtungen, welche Ihre Türen im Brandfall Schließen, dürfen nur von Sachkundigen in Betrieb genommen werden und unterliegen einer jährlich gesetzlichen Wartung von autorisierten Fachkräften. 

Und da sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.

 

Wir finden für Ihr Vorhaben die ideale Lösung und weisen Sie auf alle Richtlinien hin an die Sie sich gesetzlich halten müssen. Vertrauen Sie uns bei der Planung und Durchführung Ihrer Feststellanlagen und bleiben Sie immer auf der sicheren Seite. 

 

Von der Beratung bis hin zur Wartung Ihrer Feststellanlagen übernehmen wir dies für Sie.